Zusammenfassung: Die Versendung von Werbe-e-mails ist unter den Werbungsbegriff des TKG zu subsumieren.
Rechtsgrundlagen: § 101 TKG; § 104 Abs 1 Z 24 TKG
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Zusammenfassung: Die Versendung von Werbe-e-mails ist unter den Werbungsbegriff des TKG zu subsumieren.
Rechtsgrundlagen: § 101 TKG; § 104 Abs 1 Z 24 TKG
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