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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Prostitution

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2002, 39 Heft 4 v. 1.12.2002

Zusammenfassung: Der Fortbetrieb eines bescheidmäßig geschlossenen Bordells ist als Begehung eines fortgesetzten Deliktes zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 stmk ProstG; § 45 Abs 1 Z 3 VStG

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