Zusammenfassung: In dem Beitrag wird über die vom Land Wien geplante Übertragung der Entscheidungsrechte in Disziplinarangelegenheiten der UVS an einen Disziplinarausschuss bzw einen Disziplinarsenat informiert und auf das Spannungsfeld zur gebotenen Unabhängigkeit der UVS-Mitglieder hingewiesen.
Rechtsgrundlagen: Art 6 MRK

