Zusammenfassung: Die Nichtentfernung des geparkten Fahrzeugs auch nach Ablauf der 10minüten Toleranzzeit begründet die rückwirkende Gebührenpflicht auch für diese Toleranzzeit.
Rechtsgrundlagen: § 2 stmk ParkgebG; § 6 Grazer ParkgebV; § 22 Abs 1 VStG

