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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Fremdengesetz

FremdenrechtZUV aktuell 2002, 30 Heft 4 v. 1.12.2002

Zusammenfassung: Die unterlassene Aushändigung der Aufenthaltsberechtigung und die Nichtbegebung an den Verwahrungsort des Dokuments ist als Erfüllung zweier selbständiger Tatbestände zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 108 Abs 1 Z 3 lit a FrG; § 108 Abs 1 Z 3 lit b FrG

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