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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Abzeichengesetz

AbzeichenrechtZUV aktuell 2002, 30 Heft 4 v. 1.12.2002

Zusammenfassung: Die Ausstellung einer Vitrine mit NS-Orden und Hakenkreuzen auf einem Flohmarkt kann iSd der Sukzessivöffentlichkeit bereits als unzulässiges öffentliches Zur Schaustellen qualifiziert werden.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 AbzeichenG

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