Zusammenfassung: Die Verfallserklärung der bei einem Flohmarkt in einer Vitrine ausgestellten NS-Orden und Hakenkreuze ist rechtmäßig, weil bereits das öffentliche Zurschaustellen und nicht erst der Verkauf der Abzeichen einen Straftatbestand erfüllt.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 2 AbzeichenG; § 17 Abs 1 VStG

