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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Gewerbeordnung

GewerberechtZUV aktuell 2002, 31 Heft 4 v. 1.12.2002

Zusammenfassung: Unterschiedliche Betriebsarten eines Gastgewerbes, die unterschiedliche Berechtigungen erfordern sind materiellrechtlich als unterschiedliche Gewerbe zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 142 Abs 1 GewO 1994; § 111 Abs 1 GewO 1994; § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994

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