Zusammenfassung: Die Zulässigkeit der Einleitung betrieblicher Abwässer in eine öffentliche Kanalanlage setzt die Einwilligung des Kanalisationsunternehmens, nicht aber eine behördliche Genehmigung voraus.
Rechtsgrundlagen: § 137 Abs 1 Z 24 WRG; § 32b WRG; § 66 Abs 4 AVG

