Zusammenfassung: Der UVS betont das Bestimmtheitsgebot bezüglich der nach § 16 FleischUG vorgeschriebenen Maßnahmen und Auflagen.
Rechtsgrundlagen: § 16 FleischUG 1982; § 367 Z 25 GewO 1994
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Zusammenfassung: Der UVS betont das Bestimmtheitsgebot bezüglich der nach § 16 FleischUG vorgeschriebenen Maßnahmen und Auflagen.
Rechtsgrundlagen: § 16 FleischUG 1982; § 367 Z 25 GewO 1994
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