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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Straßenverkehrsordnung

VerkehrsrechtZUV aktuell 2002, 35 Heft 4 v. 1.12.2002

Zusammenfassung: Die Regelung des § 99 Abs 3 lit f StVO, die das Mitlaufen eines an der Leine geführten Tieres neben dem Fahrzeug oder die Anbindung eines Tieres am Fahrzeug verbietet, ist auch für Radfahrer verbindlich.

Rechtsgrundlagen: § 99 Abs 3 lit f StVO

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