Zusammenfassung: Eine Schneeauflage auf einem Omnibus zieht keine verwaltungsstrafrechtlichen Folgen nach sich.
Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 2 KFG; § 61 StVO; § 1 Abs 1 VStG
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Zusammenfassung: Eine Schneeauflage auf einem Omnibus zieht keine verwaltungsstrafrechtlichen Folgen nach sich.
Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 2 KFG; § 61 StVO; § 1 Abs 1 VStG
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