Zusammenfassung: Die Auflagepflicht bezüglich der Arbeitnehmerunterweisungen besteht bereits ab dem ersten Arbeitstag, wenn die Gesamtdauer der Baustellenarbeiten mehr als 5 Tage beträgt.
Rechtsgrundlagen: § 159 Abs 4 Z 1 BauV; § 154 Abs 1 BauV; § 154 Abs 5 BauV

