Zusammenfassung: Ein umwandlungsbedingte Übergang der Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten im Wege der Universalsukzession ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG; § 28a Abs 3 AuslBG; § 9 Abs 2 VStG; § 5 Abs 1 UmwG
Zusammenfassung: Ein umwandlungsbedingte Übergang der Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten im Wege der Universalsukzession ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG; § 28a Abs 3 AuslBG; § 9 Abs 2 VStG; § 5 Abs 1 UmwG
