Zusammenfassung: Die strafgerichtliche Sanktionierung der Nichtberücksichtigung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen bei der Errichtung eines Gerüstes durch Auferlegung einer diversionellen Geldbuße schließt die Führung eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen derselben Tat aus .
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 4 BauV; § 22 Abs 2 VStG; § 90a Abs 1 StPO; § 88 Abs 1 StGB; Art 4 7. ZPMRK

