Zusammenfassung: Auch naturkundliche Gutachten über naturschutzrechtlich gebotene Maßnahmen anlässlich der Durchführung einer Großveranstaltung in einem Stadtpark können unter den Begriff der frei zugänglichen Umweltdaten subsumiert werden.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 2 stmk LGBl 78/1988; § 12 Abs 5 stmk LGBl 78/1988

