Zusammenfassung: Der UVS nimmt zu den Einspruchsrechten der haftungspflichtigen juristischen Person gegen eine Strafverfügung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 7 VStG; § 47 Abs 1 VStG; § 49 Abs 1 VStG; Art 6 MRK
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Zusammenfassung: Der UVS nimmt zu den Einspruchsrechten der haftungspflichtigen juristischen Person gegen eine Strafverfügung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 7 VStG; § 47 Abs 1 VStG; § 49 Abs 1 VStG; Art 6 MRK
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