Zusammenfassung: Der UVS bejaht die Zulässigkeit der gegenständlich vorgenommenen Berichtigung einer fehlerhaften Umrechnung der Strafbeträge in einem Straferkenntnis.
Rechtsgrundlagen: § 62 Abs 4 AVG; § 64 Abs 2 VStG
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Zusammenfassung: Der UVS bejaht die Zulässigkeit der gegenständlich vorgenommenen Berichtigung einer fehlerhaften Umrechnung der Strafbeträge in einem Straferkenntnis.
Rechtsgrundlagen: § 62 Abs 4 AVG; § 64 Abs 2 VStG
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