Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Beschlagnahme von Schusswaffen.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 WaffG; § 52 Abs 1 WaffG; § 39 Abs 1 WaffG
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Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Beschlagnahme von Schusswaffen.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 WaffG; § 52 Abs 1 WaffG; § 39 Abs 1 WaffG
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