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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Jugendwohlfahrt

JugendschutzZUV aktuell 2002, 38 Heft 3 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Einem Kellner oder der Barkraft kann in Ermangelung einer Garantenstellung die Missachtung der für Jugendliche unter 16 Jahren maßgeblichen Zutrittsbeschränkung zum Lokal ab 23.00 nicht angelastet werden.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 3 stmk JSchG

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