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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Landesgesetzliches Baurecht

BaurechtZUV aktuell 2002, 38 Heft 3 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Die genehmigungslose Lagerung und Veräußerung von Elektroprodukten in einer Garage ist als Änderung des Verwendungszwecks und sohin als bewilligungslose Ausführung einer baulichen Maßnahme zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 slbg BauPolG; § 2 Abs 1 Z 5 slbg BauPolG; § 23 Abs 1 Z 1 slbg BauPolG

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