Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert die Sorgfaltspflichten eines Autofahrers nach der Begehung einer Vorrangverletzung und einer daraus resultierenden Verursachung eines Verkehrsunfalls.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 lit a StVO; § 4 Abs 5 StVO; § 19 Abs 7 StVO

