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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Straßenverkehrsordnung

VerkehrsrechtZUV aktuell 2002, 34 Heft 3 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Die Kollision zweier Radfahrer wegen der Einhaltung eines zu geringen Seitenabstandes beim Überholvorgang ist unter § 15 Abs 4 StVO zu subsumieren. Der Vorwurf der Behinderung anderer Straßenbenützer durch den Überholvorgang ist hingegen nicht vom Anwendungsbereich des § 15 Abs 4 StVO umfasst.

Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 4 StVO; § 16 Abs 1 lit a StVO; § 44a Z 1 VStG; § 66 Abs 4 AVG

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