Zusammenfassung: Die strafgerichtliche Sanktionierung des Im Stich lassen eines Verletzten iSd § 94 StGB und die verwaltungsstrafrechtliche Ahndung der Missachtung der Unfallverständigungspflicht begründen keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 StVO; § 22 Abs 2 VStG; § 94 StGB; Art 4 7.ZPMRK

