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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Versammlungsgesetz

Vereins- und VersammlungsfreiheitZUV aktuell 2002, 26 Heft 3 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Die Vornahme von Megafondurchsagen und das Einrollen von Transparenten qualifiziert eine Person noch nicht als Veranstalter einer unangemeldeten Versammlung.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 VersammlungsG

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