§ 9 Abs 1 VStG
Der Arbeitgeber ist zur Implementierung effektiver Kontrollsysteme zur Überprüfung der Befolgung der Arbeitszeitvorgaben verpflichtet.
VwGH 4.7.2002, 2000/11/0123
§ 9 Abs 1 VStG
Der Arbeitgeber ist zur Implementierung effektiver Kontrollsysteme zur Überprüfung der Befolgung der Arbeitszeitvorgaben verpflichtet.
VwGH 4.7.2002, 2000/11/0123
