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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Versammlungsgesetz

Vereins- und VersammlungsrechtZUV aktuell 2002, 33 Heft 2 v. 1.6.2002

Zusammenfassung: Die Dokumentation einer Versammlung durch Fotoaufnahmen oder die persönliche Bekanntschaft mit führenden Aktivisten qualifiziert eine Person noch nicht als Veranstalter der Versammlung.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 VersammlungsG

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