Zusammenfassung: Die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Wiedereinsetzung setzt den Eintritt der krankheitsbedingten Dispositionsunfähigkeit voraus.
Rechtsgrundlagen: § 71 Abs 1 Z 1 AVG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Wiedereinsetzung setzt den Eintritt der krankheitsbedingten Dispositionsunfähigkeit voraus.
Rechtsgrundlagen: § 71 Abs 1 Z 1 AVG
Schlagwörter:
