Zusammenfassung: Der UVS betont das Erfordernis einer sofortigen Verhängung und Beurkundung einer Ordnungsstrafe nach § 34 AVG.
Rechtsgrundlagen: § 34 AVG
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Zusammenfassung: Der UVS betont das Erfordernis einer sofortigen Verhängung und Beurkundung einer Ordnungsstrafe nach § 34 AVG.
Rechtsgrundlagen: § 34 AVG
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