Zusammenfassung: Die vom Rechtsanwalt unterlassene Anzeige der Kündigung des Vollmachtsverhältnisses rechtfertigt keine Wiedereinsetzung.
Rechtsgrundlagen: § 71 Abs 1 AVG; § 1025 ABGB
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Zusammenfassung: Die vom Rechtsanwalt unterlassene Anzeige der Kündigung des Vollmachtsverhältnisses rechtfertigt keine Wiedereinsetzung.
Rechtsgrundlagen: § 71 Abs 1 AVG; § 1025 ABGB
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