§ 44 Abs 4 BDG
Die Erlassung eines Feststellungsbescheids ist unzulässig, solange die Klärung der strittigen Rechtsfrage nicht im Wege des § 44 Abs 3 BDG beantragt wurde.
VwGH 13.3.2002, 2001/12/0181
§ 44 Abs 4 BDG
Die Erlassung eines Feststellungsbescheids ist unzulässig, solange die Klärung der strittigen Rechtsfrage nicht im Wege des § 44 Abs 3 BDG beantragt wurde.
VwGH 13.3.2002, 2001/12/0181
