Zusammenfassung: Die Fehlinterpretation der bescheidmäßigen Zusicherung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft und die Unterlassung von Erhebungen über den Ausländerstatus der ausländischen Arbeitskraft ist dem Geschäftsführer anzulasten.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG; § 21 Abs 1 VStG

