Zusammenfassung: Die wirtschaftliche Diskriminierung einer Minderheit oder die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes stellen keine asylrechtlich relevanten Verfolgungshandlungen dar.
Rechtsgrundlagen: § 7 AsylG; Art 1 Abschn A Z 2 GFK
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Zusammenfassung: Die wirtschaftliche Diskriminierung einer Minderheit oder die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes stellen keine asylrechtlich relevanten Verfolgungshandlungen dar.
Rechtsgrundlagen: § 7 AsylG; Art 1 Abschn A Z 2 GFK
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