Zusammenfassung: Das Angebot einer gewerblichen Tätigkeit auf einer Homepage oder durch die Registrierung im Internet-Branchenverzeichnis ist unter § 1 Abs 4 GewO zu subsumieren.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 4 GewO; § 5 Abs 1 GewO; § 127 Z 18 GewO; § 366 Z 1 GewO

