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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Arbeitsinspektionsgesetz

ArbeitsrechtZUV aktuell 2002, 33 - 34 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Die unterlassene Unterweisung der Arbeitnehmer zur Ermöglichung einer Betriebsbesichtigung des Arbeitsinspektors, zur Erteilung von Auskünften und zur Ermöglichung der Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen begründet die Begehung von drei Übertretungen des § 4 Abs 5 ArbIG, die eine gesonderte Bestrafung rechtfertigen.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 5 ArbIG; § 22 Abs 1 VStG

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