Zusammenfassung: Eine Ermittlungspflicht des UVS zur Sammlung von Belastungsmaterial gegen den Berufungswerber besteht nicht.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG; § 9 Abs 1 VStG
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Zusammenfassung: Eine Ermittlungspflicht des UVS zur Sammlung von Belastungsmaterial gegen den Berufungswerber besteht nicht.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG; § 9 Abs 1 VStG
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