Zusammenfassung: Die Zustellung eines Bescheids an eine Partei in einem Mehrparteienverfahren begründet die rechtliche Existenz des Bescheids ungeachtet der Anhängigkeit eines Berufungsverfahrens zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Zustellung des Straferkenntnisses.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG; § 28 Abs 1 AuslBG; § 62 Abs 1 AVG

