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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - AVG

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2002, 31 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Die amtswegige Richtigstellung eines Schreibfehlers ist nach dem Außerkrafttreten des zugrundeliegenden Bescheides nicht mehr möglich.

Rechtsgrundlagen: § 62 Abs 4 AVG

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