§ 99 Abs 1 lit b StVO; § 5 Abs 2 StVO
Für die Annahme einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO genügt bereits ein bloßer Verdacht der Fahrzeuglenkung im alkoholbeeinträchtigtem Zustand.
VwGH 23.11.2001, 98/02/0212
§ 99 Abs 1 lit b StVO; § 5 Abs 2 StVO
Für die Annahme einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO genügt bereits ein bloßer Verdacht der Fahrzeuglenkung im alkoholbeeinträchtigtem Zustand.
VwGH 23.11.2001, 98/02/0212
