Zusammenfassung: Ein verantwortlicher Beauftragter ist zur urlaubsbedingten Bestellung eines Vertreters nicht legitimiert.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 VStG; § 9 Abs 2 VStG
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Zusammenfassung: Ein verantwortlicher Beauftragter ist zur urlaubsbedingten Bestellung eines Vertreters nicht legitimiert.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 VStG; § 9 Abs 2 VStG
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