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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Straßenverkehrsordnung

VerkehrsrechtZUV aktuell 2002, 38 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Auch ein Wiederholungszeichen zum Anordnung "Überholen verboten" muss auf beiden Fahrbahnseiten angebracht werden, um Rechtswirksamkeit zu entfalten.

Rechtsgrundlagen: § 51 Abs 1 StVO; § 52 lit a Z 4 StVO; § 16 Abs 2 lit a StVO

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