Zusammenfassung: Ein Produkt kann nicht gleichzeitig als Verzehrprodukt und als Arzneimittel eingestuft werden.
Rechtsgrundlagen: § 3 LMG; § 1 Abs 1 AMG
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Zusammenfassung: Ein Produkt kann nicht gleichzeitig als Verzehrprodukt und als Arzneimittel eingestuft werden.
Rechtsgrundlagen: § 3 LMG; § 1 Abs 1 AMG
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