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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Straßenverkehrsordnung

VerkehrsrechtZUV aktuell 2001, 36 Heft 4 v. 1.12.2001

Zusammenfassung: Der abrupte Bremsvorgang des vorderen Fahrzeuglenkers rechtfertigt im konkreten Fall die wiederholte Betätigung der Hupe nicht, da keine Gefährdungssituation mehr vorliegt.

Rechtsgrundlagen: § 22 Abs 2 StVO

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