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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Gewerbeordnung

GewerberechtZUV aktuell 2001, 33 Heft 4 v. 1.12.2001

Zusammenfassung: Der Ausschank von Bier und Limonaden in Flaschen kann nicht unter die Ausnahmeregelung des § 2 Abs 1 Z 2 GewO subsumiert werden.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 2 GewO; § 2 Abs 4 Z 1 GewO; § 366 Abs 1 Z 1 GewO

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