Zusammenfassung: Bei der Formulierung des Tatvorwurfs muss differenziert werden, ob dem Arbeitgeber die unterlassene Anmeldung pflichtversicherter oder nur in der Unfallversicherung teilversicherter Arbeitnehmer vorgeworfen wird. Der UVS ist zur Auswechslung der Tat nicht legitimiert.
Rechtsgrundlagen: § 33 ASVG; § 44a Z 1 VStG; § 66 Abs 4 AVG

