Zusammenfassung: Die Empfängerbezeichnung muss auch die Rechtsform des Adressaten enthalten, damit die Zustellung Rechtsgültigkeit entfaltet.
Rechtsgrundlagen: § 13 ZustG; § 16 Abs 2 ZustG
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Zusammenfassung: Die Empfängerbezeichnung muss auch die Rechtsform des Adressaten enthalten, damit die Zustellung Rechtsgültigkeit entfaltet.
Rechtsgrundlagen: § 13 ZustG; § 16 Abs 2 ZustG
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