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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Verwaltungs(straf)Verfahren

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2001, 23 - 24 Heft 4 v. 1.12.2001

§ 49 AVG; § 33 Abs 2 VStG

Der Beschuldigte besitzt keinen Rechtsanspruch auf Einvernahme eines bestimmten Zeugen . Ein Zeuge in der Rechtsposition des Beschuldigten in einem Verwaltungsstrafverfahren ist zur Inanspruchnahme der Schutzbestimmung des § 33 Abs 2 VStG nicht legitimiert.

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