§ 23 ZustG; § 25 ZustG
Eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (in concreto: durch Anschlag auf der Amtstafel) entfaltet in einem Strafverfahren keine Rechtsgültigkeit.
VwGH 11.7.2001, 2000/03/0259
§ 23 ZustG; § 25 ZustG
Eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (in concreto: durch Anschlag auf der Amtstafel) entfaltet in einem Strafverfahren keine Rechtsgültigkeit.
VwGH 11.7.2001, 2000/03/0259
