§ 6 AVG; § 63 Abs 5 AVG
Die irrtümliche Einbringung der Berufung bei der Berufungsbehörde innerhalb der Berufungsfrist erfüllt die Vorgaben der Rechtzeitigkeit und begründet demnach keine Fristversäumnis.
VwGH 5.9.2001, 2001/04/0123
§ 6 AVG; § 63 Abs 5 AVG
Die irrtümliche Einbringung der Berufung bei der Berufungsbehörde innerhalb der Berufungsfrist erfüllt die Vorgaben der Rechtzeitigkeit und begründet demnach keine Fristversäumnis.
VwGH 5.9.2001, 2001/04/0123
