Zusammenfassung: Der Autor prüft anhand eines konkreten Falles, welche Rechtsfolgen die unzureichende Mitwirkung eines Asylwerbers an der Sachverhaltsermittlung nach sich zieht und behandelt in diesem Zusammenhang auch die Frage, inwieweit die Tatsache der unzureichenden Mitwirkung auch im Rahmen der Beweiswürdigung beachtet werden muss.
Rechtsgrundlagen: § 28 AsylG 1997; § 39 Abs 2 AVG; § 35 AVG; § 76 AVG; § 30 AsylG; § 6 Z 4 AsylG; § 30 Abs 1 AsylG

